Gemeinnützigkeit bezeichnet einen Nutzen für das Gemeinwohl – also die Förderung der Allgemeinheit.
Die DGS Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist deshalb von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Zudem unterliegen Zustiftungen an die DGS Stiftung nicht der Erbschaft-/Schenkungsteuer. Aber auch Unterstützer der DGS Stiftung, Zustifter oder Spender, können steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gern an.
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